Arbeitskreis

Prophylaxe-Transparenz e. V.

 

Ziele bzw. Zweck des Vereins (Auszug aus § 2 (3) der Satzung vom 02.06.2008):

    Zweck des Vereins ist die Förderung des Konsumenten-/Patientenschutzes im Hinblick auf bzw. im Zusammenhang mit kollektiven Prophylaxe-Maßnahmen wie der Jodmangel-Prophylaxe. Der Verein versteht sich insofern auch als Interessenvertretung aller Konsumenten und Patienten, die einer Supplementierung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs kritisch gegenüberstehen bzw. die von undifferenzierten Maßnahmen der Nährstoffanreicherung nicht profitieren, die darunter zu leiden haben und/oder in ihrer Lebensführung und –qualität eingeschränkt werden.

    Erfüllt wird dieser Satzungszweck insbesondere durch Beratung und Information von Konsumenten/Patienten mittels Bereitstellung oder Bekanntmachung von Informationen, Rechercheergebnissen, Studien, Expertisen und Dokumentationen sowie durch individuelle Beratung sowohl über Internet als auch auf konventionellem Weg. Eine enge Kooperation mit Selbsthilfegruppen sowie mit Konsumentenschutz- und Patientenorganisationen im In- und Ausland wird angestrebt.

    Neben der Aufklärung sollen Konsumenten-/Patienteninteressen insbesondere durch Lobbyarbeit auf allen politischen Ebenen, in den Parlamenten, Behörden sowie in Institutionen und Organen des Gesundheitswesens, der Lebensmittelindustrie, der Nahrungsmittelerzeugung und in den Medien vertreten werden.

    Zu den Aufgaben des Vereins gehören Recherchen zur Aufdeckung von Gesundheit, Lebensqualität sowie Konsumenten-/Patientenrechten bzw. -interessen beeinträchtigenden oder schädigenden Praktiken im Zusammenhang mit kollektiven Prophylaxe-Maßnahmen sowie entsprechende Hinweise auf Auswirkungen und Warnungen vor möglichen Risiken und Gefahren.

    Die Berechtigung zu Konsumenten/Patienten bzw. deren Rechte schützenden Klagen auf nationaler und europäischer Ebene wird angestrebt.

***

Vom zuständigen Finanzamt Rosenheim wurde dem Verein mit vorläufiger Bescheinigung vom 28.04.2008 (AZ 156/107/1051 1 1 K0 1) die “Gemeinnützigkeit” zuerkannt. Die Eintragung im Amtsgericht Traunstein - Registergericht (VR 200470) fand am 03.06.2008 statt.

Per Freistellungsbescheid vom 10.06.2009 wurde dem Verein vom FA Rosenheim die Gemeinnützigkeit für 2008 bestätigt.

***

Anschrift des Vereins:

    Arbeitskreis Prophylaxe-Transparenz e. V.

    Norbert Nehring - Vorstand

    Albert-Eibach-Straße 14, D-83253 Rimsting

    Tel.: +49-(0)8051-96 90 48 - Fax: +49-(0)322 23759 171 (Hinweis: Dem Fax-Sender entstehen keine zusätzlichen Verbindungskosten)

    eMail: mail@norbertnehring.de

    Internet: http://www.prophylaxe-transparenz.de bzw. http://ww.prevention-transparency.eu

***

Spenden-/Konto:

    Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg am  Inn

    Konto-Nr.: 30 000  574

    BLZ: 711 526 80

    Für Überweisungen aus dem  EU-Ausland:

    IBAN: DE 54 7115 2680 0030 000 574

    BIC: BYLADEM1WSB

***

Unterstützungsmöglichkeiten - als Fördermitglied (Auszüge aus der Satzung zu § 3 (2) und § 4 (1)):

    Fördermitglied kann werden, wer sich zum Vereinszweck bekennt und einen regelmäßigen Beitrag leistet. Der Beitritt als Mitglied erfolgt durch Antrag. Der Beitritt ist wirksam mit Zugang der Erklärung des Vereins, dass der Antrag angenommen ist. Die Mitgliedschaft juristischer Personen ist möglich, sofern eine den Zielen des Vereins zuwiderlaufende Einflussnahme ausgeschlossen ist.

    Fördermitglieder haben das Recht, Vorschläge zu Aktivitäten des Vereins zu machen und Informationen über die Verwendung der Beiträge und Spenden zu erhalten.

Der Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt nur € 5,00 (i. W. fünf) jährlich! Der Antrag kann derzeit formlos per Brief, Fax oder eMail erfolgen und muss enthalten:

  • Vor- und Nachnamen
  • Anschrift
  • eMail-Adresse (sofern vorhanden - zur schnellen Übermittlung der Aufnahmebestätigung und Vereinfachung der Kommunikation)
  • Höhe des Jahresbeitrages
  • ggf. Spendenbescheinigung - siehe dazu den Hinweis unten!

Bitte überweisen Sie Ihren ersten Beitrag binnen 6 Wochen nach Bestätigung Ihres Aufnahmeantrages und in den folgenden Jahren jeweils bis zum 31.03. auf das oben angegebene Konto. Wenn wir den Mitgliedsbeitrag einziehen sollen, bitten wir Sie unsere vorbereitete Beitrittserklärung zu verwenden. Selbstverständlich werden alle erhaltenen Angaben/Daten sorgfältig und vertraulich behandelt sowie nur zu Vereinszwecken genutzt.

Die Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen - schriftlich, tel. oder per eMail - jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Sollten Sie diese Absicht haben, erbitten wir Ihre entsprechende Mitteilung bis zum 30.11. eines Jahres.

Wir arbeiten daran, eine neue Internetpräsenz unter

    www.prophylaxe-transparenz.de bzw. www.prevention-transparency.eu

für den Verein aufzubauen, die auch ein sicheres Online-Beitrittsverfahren ermöglichen soll. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Falls Sie sich nicht zu einer Mitgliedschaft entschließen können, ist uns Ihre Unterstützung in Form einer Spende ebenfalls sehr willkommen!

Danke für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

***

Spendenbescheinigung:

Bei Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen) bis € 200,00 werden der abgestempelter Einzahlungsbeleg in Verbindung mit dem Kontoauszug als Nachweis anerkannt. Bei höheren Beträgen ist zur Vorlage beim Finanzamt eine Spendenbescheinigung erforderlich.

Bei Spenden über € 200,00 bitten wir darauf zu achten, dass die Absenderangaben vollständig sind, damit wir eine Spendenbescheinigung ausstellen und Ihnen zusenden können.

Die Spendenbescheinigung geht Ihnen im Januar des Folgejahres zu. Sofern Sie diese für Ihre Zuwendung nicht  benötigen, bitten wir Sie, dies zu vermerken bzw. uns mitzuteilen.

***